Noch Fragen?

FAQ: Die wichtigsten Fragen rund um den GFB-Zukunftspreis beantworten wir hier.

Falls Ihre Frage nicht beantwortet wird, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: gfb@wirtschaft.hessen.de.

 

 

In welchen Städten und Gemeinden können Projekte umgesetzt werden?

Teilnahmeberechtigt sind Projekte, die einen Bezug zu GFB-Partnerkommunen aufweisen – also Projekte, die in einer unserer Partnerkommunen im Rhein-Main-Gebiet sichtbar sein werden bzw. eine Themenstellung in und mit der Partnerkommune bearbeiten. Eine Übersicht der GFB-Partnerkommunen finden Sie hier.

Muss eine GFB-Partnerkommune am Projekt beteiligt sein?

Die GFB-Partnerkommune, in bzw. mit der das Projekt umgesetzt werden soll, muss nicht als Projektpartner beteiligt sein. Jedoch sollten Sie vorab mit der Kommune in Kontakt treten und im Bewerbungsformular eine Ansprechperson der Kommune benennen.

Das Referat Großer Frankfurter Bogen wird sich in jedem Fall vorab bei der Partnerkommune erkundigen, ob das Projekt aus kommunaler Sicht gewünscht ist.

Können mehrere Projekte von einer Projektträgerin bzw. einem Projektträger eingereicht werden?

Eine Projektträgerin bzw. ein Projektträger kann sich – in einer Wettbewerbsrunde – auch mehrfach mit unterschiedlichen Projekten bewerben.

Können noch weitere Unterlagen zum Projekt eingereicht werden?

Alle zur Wettbewerbsteilnahme erforderlichen Informationen zum Projekt werden mit dem Bewerbungsformular und den maximal drei Seiten Fotos oder Skizzen (bis zu DIN A3) erfasst. Die Einreichung weiterer Unterlagen ist nicht erforderlich. Unaufgefordert eingereichte Unterlagen sowie zusätzliche Informationen zum Projekt verbleiben im Referat Großer Frankfurter Bogen. Diese werden nicht an die Jury weitergegeben.

Kann ich das Preisgeld an Dritte weitergeben?

Wenn Sie sich als GFB-Partnerkommune bewerben, können Sie das Preisgeld zur Umsetzung des Projekts an Dritte weitergeben, sollten aber hierüber eine schriftliche Vereinbarung mit Zweckbindung abschließen. Alle weiteren Preisgeldempfängerinnen und -empfänger sollen Preisgelder direkt für ihre Projekte verwenden (wobei damit zusammenhängende Fremdkosten mitgetragen werden können).

Können zusätzlich Gelder von Dritten für das Projekt eingeworben werden?

Das ist grundsätzlich möglich, aber mit uns abzustimmen. Die Projekte sollten nicht bereits mit öffentlichen Mitteln (bspw. aus der Wohnungs- und Städtebauförderung) gefördert werden. Aber auch Projekte, die eine Förderung erhalten, sind grundsätzlich teilnahmeberechtigt. Der Förderstatus stellt eine wichtige Projektinformation dar und ist im Bewerbungsformular anzugeben.

Nach welchen Kriterien werden die Projekte bewertet?

Entscheidende Faktoren für die Bewertung sind der Beitrag zu den Kernzielen des GFB, der Bezug zu GFB-Partnerkommunen, die Zielgruppen und das Aktivierungspotenzial, der Innovationsgehalt, die Nachhaltigkeit, die Übertragbarkeit auf andere Kommunen bzw. strategische Bedeutung sowie die Effizienz der eingereichten Projekte. Eine Erläuterung zu den Prüfkriterien finden Sie in der Handreichung.

Ist eine erneute Bewerbung von nicht prämierten Projekten möglich?

Nicht prämierte Projekte können sich noch einmal bewerben, aber nur, wenn sie mit ihrer ersten Bewerbung die erforderliche Gesamtpunktzahl erreicht haben (d.h. nur abgelehnt werden mussten, weil starke Mitbewerber dabei waren).

In diesem Fall erfolgt bei unveränderter Bewerbung keine erneute Prüfung der Prämierungswürdigkeit.

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Die Entscheidung über die Vergabe des Preisgeldes erfolgt üblicherweise im Folgemonat der Bewerbungsfrist. In Anschluss daran erfahren Sie von uns schriftlich, ob Ihr Projekt prämiert wurde. In der Regel sollten Sie darüber vor unserem nächsten Aufruf Gewissheit haben.